Menschen in der Pubertät können durch die Auswirkungen der Hormone auf viele falsche Gedanken kommen.
Gleichzeitig ist für einige Bereiche eine bestimmte Altersgrenze erforderlich.
Dieser Bereich muss sich möglicherweise erst einleben.
Außer in seltenen Fällen, wie z. B. bei der Operation von hervorstehenden Ohren, die im Alter von 6 Jahren durchgeführt werden kann, gilt die Altersgrenze als angemessen für die Volljährigkeit der Person.
Wenn die Operation an einer Person unter 18 Jahren durchgeführt werden muss, sollten sich der Chirurg und die Familie der Person über diese Frage verständigen und im Rahmen einer gesunden Kommunikation zu einer logischen Schlussfolgerung gelangen.
Darüber hinaus muss der Arzt in diesen Fällen anhand aller Untersuchungen entscheiden, ob eine ästhetische Operation wirklich notwendig ist.
Daher ist das Alter ein sehr wichtiges Kriterium bei ästhetischen Operationen.